Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I) Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart und akzeptiert mit Zustimmung des Angebots des Fotografen durch den Kunden bzw. der Inanspruchnahme der Dienstleistung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer, wenn der Fotograf diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Diese gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.


II) Auftragsproduktionen
1. Die von mir erstellten Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen.

2. Kostenvoranschläge, die der Fotograf erstellt, sind unverbindlich. Treten während der Produktion erhöhte Kosten an, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtpreis um mehr als 15% überschritten wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. der Form der angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

3. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Ausführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht des Kunden auf dessen Rechnung in Auftrag zu geben.

4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

5. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.


III) Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich exkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sofern nicht anders aufgeführt.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen die nicht aufgeführt sind (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind zusätzlich zu entrichten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Die im Angebot festgelegte Gesamtsumme wird 1 Tag nach dem Shooting in Rechnung gestellt. Die Bilder werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung und vereinbarten Lieferzeit zur Verfügung gestellt. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.

5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

6. Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 450,00 €/Stunde fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.

7. Die Anzahlung kann vom Fotografen einbehalten werden, wenn es zu einer Stornierung seitens des Auftraggebers kommt. Dies dient als Aufwandsentschädigung für den Fotografen.

IV) Stornierung, Nichterscheinen, Terminverschiebung
1. Der vereinbarte Termin gilt nach der Bestätigung (per Mail, WhatsApp etc.) als fixiert und wird verbindlich gebucht.
2. Wenn der Auftrag nach erfolgter Buchung storniert wird, so ist dies nur zu folgenden Stornobedingungen möglich:
– Bis 14 Tage vor dem Auftragsdatum beträgt die Stornogebühr 1/3 der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 350 €.
– Bis 1 Woche vor dem Auftragsdatum 2/3 der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 350 €.
– 2 Tage vor dem Auftragsdatum 100 % der vereinbarten Auftragssumme.

3. Wenn der Termin kurzfristig aus gesundheitlichen oder privaten Gründen verschoben werden soll, oder das Wetter auch meiner Meinung nach zu schlecht ist, kann der Termin kostenlos verschoben werden. Beide Parteien einigen sich auf ein neues Datum. Sollte sich in der nahen Zukunft kein neues Datum finden, ist die Fotografin berechtigt vom Vertrag zurücktreten und nicht zur Durchführung verpflichtet. Es gelten die entsprechenden Stornobedingungen für den Auftraggeber.


IV) Exklusivrecht
1.  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

2. Der Fotograf kann nicht für überbelichtete/unterbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht werden, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden. Ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder anderen Personen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.


V) Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3. Der Auftrag ist mit dem Versand abgeschlossen und es besteht kein Anspruch gegen den Fotografen bei Verlust oder Beschädigung während des Versands.


VI) ­­Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu privaten oder geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

6. Die Bilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes der Bilder und der verwendeten optischen und technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf gewisse Motive. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer separaten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

7. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / der Ware betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als angenommen.


VII) Nutzungsrechte des Auftraggebers
1. Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein ein einfaches, kommerzielles Nutzungsrecht für alle abgegebenen Produkte eingeräumt. Das bedeutet dass die Bildmaterialien zum Zweck der Eigenwerbung auf den eigenen Webseiten, Social Media Kanälen, sowie Drucksorten veröffentlicht werden können.

2. Die Bilder/Videos dürfen zum Zweck der Eigenwerbung an Dritte weitergeben werden.

3. Bei Nutzung als bspw. Autorenfoto, als Werbebild für eine Kooperation mit anderen Firmen, Verlagen oder Veröffentlichung in Magazinen, etc. ist es die Pflicht des Auftraggebers vor Veröffentlichung der Bilder mit der Fotografin Kontakt aufzunehmen. In einigen dieser Veröffentlichungs-Fälle wird ein Honorar für die Foto-Nutzung fällig, das allerdings nicht der Auftraggeber bezahlen musst sondern deren Kooperationspartner (z.B. der Verlag)

4. Die Nutzung zu einem anderen Zweck als des Marketings für den Auftraggeber ist nur nach Vereinbarung erlaubt und zieht höchstwahrscheinlich Kosten für die Nutzungsrechte mit sich. Auch hier ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich Kontakt mit der Fotografin aufzunehmen.

5. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.

6. Die Weitergabe an Dritte gegen Honorar ist untersagt, da die Bildrechte beim Fotografen verbleiben. Dies ist nur zulässig, bei ausdrücklicher Zustimmung des Fotografen ggf. gegen eine Gebühr.

7. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Filter, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind ausdrücklich untersagt bzw. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur mit entsprechender Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

8. Der Fotograf ist dazu berechtigt die entstandenen Bilder/Videos etc. für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann z.B. im Internetauftritt, in Magazinen oder auf Sozialen Medien sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet alle Personen darüber aufzuklären und das Einverständnis einzuholen. Falls Personen dem nicht zustimmen, muss dies vorher schriftlich mitgeteilt werden.

9. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

10. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

11. Der Auftraggeber ist für die Einholung des Einverständnisses aller Beteiligten Personen verantwortlich für die Aufnahme und Veröffentlichung der Bildwerke. Zudem muss dieser sich selbstständig eine Genehmigung einholen zum Aufnehmen der Locations mit der Kamera oder der Drohne. Auch die Zulassung zum Fliegen der Drohne muss sich der Auftraggeber schriftlich einholen.


VIII) Rückgabe des Bildmaterials
1.  Eine Rückgabe des Bildmaterials, in allen Formen, ist nicht möglich.

2. Da das Material vom Fotografen im eigenen Ermessen erstellt und bearbeitet wird und da es sich um eine Form des Kunsthandwerks handelt, ist eine Rückgabe oder Reklamation ausgeschlossen.

3. Eine Anfrage der Verbesserung oder des Austausches von Material wird nur nach Bestätigung des Fotografen angenommen und kann auch abgelehnt werden. Im Falle der Annahme wird eine Mehraufwandspauschale von 150,00 €/Stunde berechnet.


IX) Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.  Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte Nutzungshonorar zu zahlen.


X) Urheberrecht
1. Unabhängig vom erworbenen Nutzungsrecht, ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, die Fotografin bei jeglicher Veröffentlichung (online oder Print) eines oder mehrerer Fotos als Urheberin zu kennzeichnen. Auf Webseiten reicht die Namensnennung im Impressum aus.

2. Bei der Weitergabe an Dritte ist der Auftraggeber ebenfalls dazu verpflichtet, auf das Copyright der Fotos hinzuweisen. Sollte es hier zu einem Verstoß kommen, haftet die dritte Person oder Firma, die das Foto ohne Copyright veröffentlicht hat.

3. Bei unterlassenem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist als Schadenersatz das jeweilige Honorar aus der MfM Tabelle zu bezahlen.

4. Ausgenommen vom Urheberrechtsvermerk sind Profilbilder in Sozialen Medien, da dort technisch keine Nennung möglich ist.

5. Als Urheberin der Fotos ist die Fotografin dazu berechtigt, ausgewählte Bilder oder sonstige Produkte für Zwecke der Eigenwerbung (Print, Social Media, Internet etc.) zu nutzen. Mit Bestätigung der AGB ist der Auftraggeber damit einverstanden, dass das produzierte Material beispielsweise aber nicht ausschließlich auf der Website veröffentlicht und für jegliche Form von Eigenwerbung genutzt wird.

6. Der Auftraggeber hat das Recht dem zu widersprechen. Sollte der Auftraggeber dieser Form der Eigenwerbung nicht zustimmen, so behält sich die Fotografin vor, eine Gebühr für die Abtretung der Nutzungsrechte von 15% des Gesamtbetrages zusätzlich in Rechnung zu stellen.

XI) Rücktritt
1. Der Fotograf behält sich das Recht vor das Angebot vor der finalen Beauftragung zurückzuziehen, ohne Angaben von Gründen.

2.  Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit oder Todesfall (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

3. Die Fotografin behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, solange bei ihr keine Anzahlung eingegangen ist.

4. Die Fotografin behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihr nicht alle für sie notwendigen Informationen vorliegen.


XII) Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.